Beratung

Für eine ausserfamiliäre Hofübernahme, muss in der Regel ein Betriebskonzept samt Finanzierung erstellt werden. Das Betriebskonzept stellt vor, welche Betriebszweige auf dem Hof geführt/aufgebaut werden. Aufgrund des Konzeptes und der geplanten Finanzierung kann ein Betriebsvoranschlag erstellt werden. Dieser muss in der Regel sämtlichen Kapitalgebern unterbreitet werden. Unterstützung bei der Erstellung eines Betriebsvoranschlages können kantonale Beratungsstellen der landwirtschaftlichen Schulen oder regionale Treuhandstellen bieten.

Finanzierung eines ausserfamiliären Hofkaufs

Einen Hofkauf ausserhalb der Familie – und somit über dem Ertragswert – tragbar zu finanzieren ist eine grosse Herausforderung. Hypotheken sind zur Finanzierung von Hofübergaben wichtig. Sie sind über das Grundpfand (Land, Gebäude) abgesichert und unterstehen gemäss bäuerlichem Bodenrecht einer Belastungsgrenze von 135 % des Ertragswertes. Die Kantone können bei gegebener Tragbarkeit, die Belehnungsgrenze erhöhen. Dennoch gilt es meist eine grosse Lücke zwischen der Belastungsgrenze und dem Verkaufspreis zu finanzieren. Mittel dazu sind: Eigenkapital, Erbvorbezüge, (wenn möglich zinslose) Darlehen von Bund (Starthilfe), Stiftungen oder Freunden und Bekannten, Bürgschaften und neuerdings auch Crowdfunding/Crowdlending.

=> Finanzierungsbeispiele (pdf)

Die Starthilfe, das zinslose Darlehen vom Bund
Hofübernehmende, die eine landwirtschaftliche Ausbildung (EFZ oder höher) haben, können bis zum 35. Altersjahr ein zinsloses Darlehen, die sogenannte Starthilfe, beantragen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb über mindestens 1.0 SAK verfügt. In Berg und Hügelregionen, in denen die Bewirtschaftung oder die Besiedelungsdichte gefährdet ist, beträgt die erforderliche Betriebsgrösse lediglich 0.6 SAK.
Die Höhe des Darlehens hängt von der Anzahl SAK ab. Das Darlehen muss innert 12 Jahren getilgt werden. Antragsformulare befinden sich auf den Websites der kantonalen landwirtschaftlichen Kreditkassen.

Betriebsgrösse und Pauschale in CHF


Die Einschränkung, dass Investitionshilfen bei ausserfamiliären Betriebsübernahmen nur bei einem Übernahmepreis unter dem 2,5-fachen Ertragswert ausgerichtet werden, wurde per 01.01.2018 aufgehoben. Es ist heute möglich, dass auch bei einer teureren Übernahme Starthilfen oder andere Investitionskredite gewährt werden können, sofern die Investitionen wirtschaftlich tragbar sind. Informationen Bundesamt für Landwirtschaft


Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über die Landwirtschaft (LwG)
Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
Direktzahlungsverordnung mit Weisungen 2023 (DZV)
Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG)


Stiftungen und Vereine 

Diverse Stiftungen unterstützen Hofübernehmende mit zinslosen Darlehen oder A-fonds-perdu-Beiträgen (= Beitrag der nicht zurückbezahlt werden muss). In der Regel unterstützen Stiftungen gemäss ihrem Stiftungszweck ausschliesslich Betriebe in gewissen Regionen oder spezifische Produktionsrichtungen. Wichtig ist es, Stiftungen gezielt auszuwählen und nur vollständige Dossiers einzureichen. Eine Liste mit Stiftungen finden Sie hier. Im Schweizerischen Stiftungsverzeichnis können Sie weitere Stiftungen nach Schlagworten suchen.


Bürgschaften
Bürgschaften sind von Bedeutung, wenn die Finanzierung nicht durch Investitionskredite sichergestellt werden kann oder die kantonalen landwirtschaftlichen Kreditkassen zusätzliche Sicherheiten verlangen. Viele Kantone haben heute kantonale landwirtschaftliche Bürgschaftsgenossenschaften. Die Schweizerische Bäuerliche Bürgschaftsgenossenschaft ist schweizweit tätig.

Artikel: Bürgschaften und ihre Bedeutung für die Landwirtschaft


Crowdfunding/Crowdlending Plattformen
Crowd heisst auf Deutsch «Menschenmenge» und Funding «Finanzierung». Meist wird das Vorhaben auf dem Internet präsentiert. Wer Geld spendet, wird in der Regel mit Geschenken entschädigt. Produkte oder Dienstleistungen vom Hof bieten sich bei landwirtschaftlichen Crowdfunding an. Crowdfunding kann aber auch ohne Internet funktionieren, wie das Projekt Au Petit Boutavant zeigt. Crowdfunding Plattformen:

Crowdify
wemakeit
lokalhelden
yeswefarm
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Nebst Crowdfunding gibt es auch Crowdlending-Plattformen. Crowdlending bezeichnet über das Internet vermittelte Kredite, die von mehreren bzw. vielen Privatpersonen an andere Privatpersonen oder an Unternehmen vergeben werden. Das Crowdlending basiert primär auf dem Gedanken, Personen und Unternehmen die Aufnahme von Krediten zu ermöglichen, die keine oder nur geringe Chancen sehen, einen Bankkredit zu erhalten. Ob sich diese Art der (Teil-)Finanzierung für eine Hofübergabe eignet, muss individuell beurteilt werden. Insbesondere die Zinsberechnungen sind genau zu prüfen.